Antwort auf: Krankenstand – Betriebsaufgabe

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#67091
Clara
Teilnehmer

Hallo Dani,
leider gibt es im Gesetz keine Sonderregelung für den Fall der Betriebsaufgabe. Laut der gesetzlichen Entgeltfortzahlungsregelung (§ 9 AngG, EFZG) wird bloß auf die Beendigung durch Arbeitgeberkündigung abgestellt, gleichgültig aus welchem Grund dieses Kündigung erfolgt.
Man könnte allenfalls versuchen, mit dem Arbeitnehmer eine einvernehmliche Auflösung zu erzielen, dann würde die Entgeltfortzahlung nicht über das DV-Ende hinausreichen.
Schöne Grüße,
Clara