Antwort auf: Verbesserungsvorschlag

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#67097
Lisa
Teilnehmer

Hallo,
man sollte vielleicht sicherheitshalber noch erwähnen, dass neben dem Vorliegen einer lohngestaltenden Vorschrift (Z1 bis Z7) noch verlangt ist, dass der Verbesserungsvorschlag, für den die Prämie gewährt wird, dem Unternehmen einen bedeutenden Vorteil bringen muss. Es wird seitens der Finanz betont, der Verbesserungsvorschlag muss eine ganz außergewöhnliche, über die selbstverständlichen Dienstpflichten hinausgehende Leistung des Dienstnehmers sein.
In der Praxis ist dies leider sehr oft ein Argument, mit dem die Behörden die Steuerbegünstigung ablehnen. Zumindest ist das meine bisherige Erfahrung gewesen.
Schöne Grüße,
Lisa 🙁