Antwort auf: Kündigungsfristen

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#67082
svnu
Mitglied

Hallo!

Dann ist das so.Wenn er tats. in seinem Arbeiter-DV endabgerechnet worden ist, so beginnen seine Ansprüche sowieso neu.
Gibt es eine Vereinbarung, in der die Jahre angerechnet werden, dann ist das so, allerdings bei Abf. u.dgl. als freiw. Abfertigung.
Ansonsten hat der Arbeiter leider Pech gehabt.

schliesst man sich mir an?

LG
schönes Wochenende!!!