Antwort auf: Kündigungsfristen

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#67044
Rafael
Teilnehmer

Hallo,
falls es im KV keine Sonderregelung gibt (ich habe den KV für chemische Industrie gerade nicht bei mir), ist die Arbeiterdienstzeit für die Kündigungsfrist als Angestellter nicht mitzuzählen.
Fundstelle dafür ist zum Beispiel das ARD-Handbuch zum Angestelltenrecht. Dort heißt es auf Seite 82 (Randziffer 210):
„Unter die für die Berechnung der Kündigungsfrist maßgebliche „Dienstzeit“ fällt nur die im ununterbrochenen Angestelltendienstverhältnis zurückgelegte Dienstzeit zum selben Arbeitgeber…
Nicht als Dienstzeit in diesem Sinne gelten die im selben oder einem anderen Unternehmen zurückgelegte Lehrzeit sowie (mangels anderslautender Vereinbarung) Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern oder als Arbeiter beim selben Arbeitgeber. Günstigere KV-Bestimmungen bzw. Sondervereinbarungen sind mögich.“

Schöne Grüße,
Rafael