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22. Juni 2006 um 19:37 Uhr
#67011
Teilnehmer
Hallo Nika,
die Antwort RICHTIG ist aber falsch, wenn der offene Urlaub zum Beispiel sechs Arbeitstage beträgt. Denn dann muss man ja auf Kalendertage umrechnen, sprich zwei Tage dazuzählen (bei 5-Tage-Woche).
In diesem Fall verlängert sich die Pflichtversicherung also nicht um die Zahl der noch offenen und mit der Urlaubsersatzleistung abgegoltenen Urlaubstage, sondern noch um zwei weitere Tage (also insgesamt acht Tage).
Oder???
Manu