Antwort auf: Kilometergelder für Wochenend-Familienheimfahrten SV-frei?

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#67001
Rafael
Teilnehmer

Hallo DaVu,

gemäß §49 Absatz3 Ziffer1 Allg.SozialversicherungsG gelten insbesondere nicht als Entgelt:

„… Beträge, die den Dienstnehmern als Fahrtkostenvergütungen einschließlich der Vergütungen für Wochenend(Familien)heimfahrten, Tages- und Nächtigungsgelder gezahlt werden, soweit sie nach § 26 des Einkommensteuergesetzes nicht der Einkommensteuer(Lohnsteuer)pflicht unterliegen…“

Daraus kann man ableiten, dass die SV-Freiheit auch hinsichtlich der Kilometergelder (=Unterfall der Fahrtkostenvergütungen) für Familienheimfahrten von der lohnsteuerlichen Behandlung abhängt.

Schöne Grüße,
Rafael