Antwort auf: Kündigungsmöglichkeit während verlängerter Karenz

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Kündigungsmöglichkeit während verlängerter Karenz Antwort auf: Kündigungsmöglichkeit während verlängerter Karenz

#66989
Lisa
Teilnehmer

Hallo Cornelia,

es ist richtig, dass diese Verlängerung ein unbezahlter Urlaub ist. Nach der Rechtsprechung steht für diesen Zeitraum auch kein Urlaub zu.
Der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz laut MSchG fällt – wie auch sonst – vier Wochen nach Ende der gesetzlichen Karenz weg.
Die Abfertigung ist natürlich nicht auf Basis von Null Euro zu bemessen, sondern vom letzten vollen Entgelt. Dies ergibt sich ebenfalls aus der Rechtsprechung:
Wird das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers während Karenzierung beendet, ist bei Berechnung der Abfertigung vom Entgelt jenes Monats auszugehen, in dem der Arbeitnehmer noch beschäftigt war (OGH 27.4.1988, 9 Ob 901/88).

Schöne Grüße,
Lisa