Antwort auf: Ferialpraktikantin

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#66990
Lisa
Teilnehmer

Hallo,
wenn man einen Pflichtpraktikanten beschäftigt, der Entgelt kriegt oder in den Betrieb (hinsichtlich Arbeitszeit etc) eingegliedert ist, ist er als Ferialarbeitnehmer anzusehen.
Ob Angestellter oder Arbeiter, hängt von der Tätigkeit ab. Liegt Angestelltentätigkeit vor und ich bezahle trotzdem nur den KV-Lohn für Arbeiter, besteht natürlich das Risiko von Nachforderungen (seitens des Praktikanten, aber auch seitens der GKK bezüglich SV-Beiträgen).

Grüße,
Lisa