Antwort auf: Beschäftigungsgruppenjahr

Startseite Foren Laufender Bezug Beschäftigungsgruppenjahr Antwort auf: Beschäftigungsgruppenjahr

#66980
Martin
Teilnehmer

Servus Sabine!

DN hat Anspruch auf höheren Gehalt wenn der KV die Erhöhung vorsieht.
Die KV Erhöhung könnte aber auch durch das höhere Gehalt geschluckt werden. Deshalb – KV lesen!

Aber bei Einstellung/letzter Gehaltserhöhung kann sich folgender Satz finden:

Mit diesem überkollektivvertraglichen Gehalt / mit dieser überKV Gehaltserhöhung ist die nächste KV Erhöhung mit abgedeckt.

Bei Krankenkassenprüfungen (Anspruchsprinzip) war dies aber bis jetzt noch nie ein Prüfungspunkt.

Grüsse
Martin