Antwort auf: "Verlängerung" Karenzurlaub nach MSchG

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#67006
lydia54
Teilnehmer

Hallo Lisa,

Sie hat am 16.10.2000 angefangen, das Kind ist am 13.03.2004 geboren. Mutterschutz (vorzeitig) vom 26.09.2003 bis 05.06.2004,
Karenz vom 06.06.2004 bis 12.03.2006,
Verlängerung bis 12.09.2006

Der Mutterschutz wird ja aber schon angerechnet, oder? Würd sich aber trotzdem nicht ausgehen.

lg
Lydia

Lisa wrote:
Hallo Lydia,

zur Frage, ob 2 Monate oder 3 Monate Kündigungsfrist anzuwenden ist, fehlen mir die exakten Daten. Überschlagsmäßig lässt sich aber Folgendes sagen:

Wenn die Mitarbeiterin am 16.10.2000 eingetreten ist und während des Dienstverhältnisses volle Elternkarenzzeit (=bis zum 2.Geburtstag des Kindes) ausgeschöpft hat, hat sie meiner Ansicht nach derzeit noch keine 5 Dienstjahre für die 3-monatige Kündigungsfrist:

Im ersten Lebensjahr des Kindes lagen 8 Wochen Schutzfrist (=circa 2 Monate) und 10 Karenzmonate, die laut MSchG anrechenbar sind. Somit bleiben circa 12 Karenzmonate (=das zweite Karenzjahr) übrig, die für die Dienstjahreszählung bei den Kündigungsfristen nicht mitgerechnet werden.
Die 5 Dienstjahre sind daher erst circa im Oktober 2006 voll.

Schöne Grüße,
Lisa