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Hallo Lydia,
zur Frage, ob 2 Monate oder 3 Monate Kündigungsfrist anzuwenden ist, fehlen mir die exakten Daten. Überschlagsmäßig lässt sich aber Folgendes sagen:
Wenn die Mitarbeiterin am 16.10.2000 eingetreten ist und während des Dienstverhältnisses volle Elternkarenzzeit (=bis zum 2.Geburtstag des Kindes) ausgeschöpft hat, hat sie meiner Ansicht nach derzeit noch keine 5 Dienstjahre für die 3-monatige Kündigungsfrist:
Im ersten Lebensjahr des Kindes lagen 8 Wochen Schutzfrist (=circa 2 Monate) und 10 Karenzmonate, die laut MSchG anrechenbar sind. Somit bleiben circa 12 Karenzmonate (=das zweite Karenzjahr) übrig, die für die Dienstjahreszählung bei den Kündigungsfristen nicht mitgerechnet werden.
Die 5 Dienstjahre sind daher erst circa im Oktober 2006 voll.
Schöne Grüße,
Lisa