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Hallo,
ich denke, dass man sich den Ausführungen von Roland anschließen kann, vielleicht mit einer kleinen Ergänzung:
Während eines unbezahlten Urlaubs entsteht kein Urlaubsanspruch, sofern die Karenzvereinbarung nicht im Interesse des Arbeitgebers erfolgte (OGH 29. 6. 2005, 9 ObA 67/05a).
Die Verlängerung der gesetzlichen Elternkarenz um weitere 6 Monate auf Wunsch der Dienstnehmerin liegt ganz eindeutig im Dienstnehmerinteresse und führt daher per Gesetz zur Urlaubsaliquotierung.
Es ist aber dennoch – wie Roland empfiehlt – sinnvoll, die Urlaubsaliquotierung ausdrücklich in der KArenzierungsvereinbarung festzuhalten.
Schöne Grüße,
Poldi