Antwort auf: Einrechnung von Sachbezug in Überstundenentgelt?

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Poldi
Teilnehmer

Hallo Lena, hallo Roland,

also zu der aufgeworfenen Frage würde ich mich aus praktischer Sicht zwar der Meinung von Roland anschließen, dass man Sachbezüge nicht in das Überstundenentgelt einbeziehen muss. Ich kenne auch kaum jemanden, der dies in der Praxis macht.

Aus theoretischer Sicht hätte ich hingegen Zweifel, ob man Sachbezüge beim Überstundenentgelt so ohne weiteres ausklammern darf, und zwar aus folgenden Gründen:
Der Rechtsprechung zum „Normallohn“ im Sinne des § 10 AZG geht davon aus, dass der einer Überstunde zugrunde liegende Stundenlohn dem für die Normalarbeitszeit gebührenden Stundenlohn entsprechen soll. Die Überlegung dabei ist: Eine Überstunde soll – was den Grundstundenlohn betrifft – für den Arbeitgeber nicht billiger sein als eine Normalstunde.
Beispiel:
Wenn ein Arbeitnehmer (40-Stunden-Woche) einen Sachbezug mit einem Wert von z.B. 173 Euro hat, heißt das, dass auf 1 Normalstunde 1 Euro Sachbezugswert entfällt.
Leistet nun dieser Arbeitnehmer Überstunden, würde der Grundstundenlohn bei der Überstundenarbeit – falls man den Sachbezug nicht einbeziehen müsste – immer niedriger werden.
Will man dieses Ergebnis vermeiden, müsste man daher konsequenterweise den Sachbezug sehr wohl bei der Berechnung des Überstundenentgelts miteinbeziehen.

In der Literatur habe ich zu dieser Frage einen vagen Hinweis gefunden: Im Kommentar „Arbeitszeitgesetz“ von Prof. Grillberger (Manzverlag, 2. Auflage, Seite 90) wird zur Überstundenvergütung Folgendes ausgeführt:
„Laufend bezogenes Naturalentgelt wird jedenfalls in Geld zu veranschlagen und einzubeziehen sein…“.

Dies spricht auch dafür, dass man – wenn man Gesetz und Rechtsprechung ernst nimmt – Sachbezüge eigentlich bei Berechnung des Überstundenentgelts einbeziehen müsste.

Schöne Grüße,
Poldi