Start › Foren › Ende Dienstverhältnis › Vergleichszahlung 2. Teil UE-SV pflichtig ! › Antwort auf: Vergleichszahlung 2. Teil UE-SV pflichtig !
Hallo Clara!
Vielen Dank für deine Stellungnahme. Ich sehe das auch so, dass das mit der Urlaubsablöse erst recht unhaltbar ist. Ich habe dem DG diesen Fehler bereits „gebeichtet“. Die gegnerische Rechtsanwältin verlangte nämlich mittlerweile schon eine detailierte Abrechnung um kontrollieren zu können. Der DG hat mir erklärt, dass nun nach dem glücklichen Ende der ganzen Sache die DNin sehr kooperativ ist und den zuviel erhaltenen Betrag gerne rücküberweisen will. Auch sie möchte gerne einen korrekten Abschluß der ganzen Sache.
Vielleicht gibt´s ja noch eine Fortsetzung , wenn ich nun beginne mit allen Formularen usw. die ganze Sache an die Behörden (WGGKK, FA und AMS) zu melden. Personalverrechnung war immer schon meine Leidenschaft und ist extrem spannend.
Liebe Grüße
Ingrid
