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Hallo Johann,
ich habe immer wieder mit Vorständen zu tun. Meiner Meinung nach müsste die UV-Befreiung des NEUFÖG auch bezüglich Vorstandsmitgliedern zustehen, obwohl der Gesetzeswortlaut nicht ganz eindeutig ist.
Laut ASVG hat das Vorstandsmitglied die SV-Beiträge zur Gänze zu tragen, es gibt aber einen Erstattungsanspruch in halber Höhe. Daher wirkt sich die UV-Befreiung (auch) zugunsten des neu gegründeten Unternehmens aus.
Ich würde folgendermaßen rechnen:
Eur 2.000,00 Gehalt
+ Eur 303,00 Erstattung 1/2 SV-Beiträge
= Eur 2.303,00 gesamter Vorteil aus dem DV (BMGL für DB,DZ,KommSt)
– Eur 606,00 Sozialversicherung
= Eur 1.697,00 LSt-BMGL
Siehe dazu auch die sehr gute Darstellung im Buch Ortner, Personalverrechnung für die Praxis, Kapitel 31.8.
Schöne Grüße,
Clara