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6. Juli 2006 um 19:28 Uhr
#67133
svnu
Mitglied
Hallo!
Es ist oft auch zu unterscheiden, was für „Reisezeiten“ das sind: selber gefahrene, Mitgefahrene oder zB mit dem Zug gefahrene…. die tats. Arbeitsstunden BEIM Kunden sind sicherlich als Überstunden bzw. jedenfalls mit einem besseren Stundensatz (n.KV wenn da gibt) zu werten – so ist das zu verstehen möchte ich meinen Die reinen Reisezeiten-naja, klar, da wird ja nicht gearbeitet in dem Sinn.Wäre wie Wegzeit (obwohl die bei den Metallern auch mit dem Überstundensatz-ohne Zuschläge- bezahlt wird ausserhalb der NormalAZ);
LG!