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15. Juni 2006 um 11:31 Uhr
#66958
Clara
Teilnehmer
Hallo,
eine solche Vordienstzeitenanrechnung würde sich meiner Meinung nach so auswirken, dass – unabhängig von der Unterbrechungsdauer und von der Beendigungsart – die Vordienstzeit mitzählt, soweit es um die Frage der erhöhten Krankenentgeltdauer geht.
Der Stichtag für den Beginn des ARbeitsjahres verschiebt sich meiner Meinung nach dadurch nicht.
LG,
Clara