Antwort auf: Entgeltfortzahlung bei Arbeitern – Stichtag für Arbeitsjahr

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Clara
Teilnehmer

Hallo,

eine solche Vordienstzeitenanrechnung würde sich meiner Meinung nach so auswirken, dass – unabhängig von der Unterbrechungsdauer und von der Beendigungsart – die Vordienstzeit mitzählt, soweit es um die Frage der erhöhten Krankenentgeltdauer geht.
Der Stichtag für den Beginn des ARbeitsjahres verschiebt sich meiner Meinung nach dadurch nicht.

LG,
Clara