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12. Juni 2006 um 23:34 Uhr
#66944
Teilnehmer
Liebe Frau Eder,
gerade habe ich zur vorigen Frage eine Antwort geschrieben und erst jetzt Ihren Zusatz entdeckt. So wie es aussieht, sind wir ohnehin derselben Meinung, nämlich dass der Sterbebezug laut KV-Handel nur bei Tod eines Arbeitnehmers in Frage kommt, der sich im alten Abfertigungssystem befunden hat.
Schöne Grüße,
Poldi