Antwort auf: Sterbezug KV Handelsangestellte

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Sterbezug KV Handelsangestellte Antwort auf: Sterbezug KV Handelsangestellte

#66944
Poldi
Teilnehmer

Liebe Frau Eder,

gerade habe ich zur vorigen Frage eine Antwort geschrieben und erst jetzt Ihren Zusatz entdeckt. So wie es aussieht, sind wir ohnehin derselben Meinung, nämlich dass der Sterbebezug laut KV-Handel nur bei Tod eines Arbeitnehmers in Frage kommt, der sich im alten Abfertigungssystem befunden hat.

Schöne Grüße,
Poldi