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16. Juni 2006 um 10:44 Uhr
#66964
Lisa
Teilnehmer
Hallo Wolfi,
vielen Dank für die Info und die Nachfrage bei Prof. Schrank.
Es handelt sich also tatsächlich um eine nicht geklärte Rechtssituation.
Ohne der künftigen Rechtsprechung vorgreifen zu wollen, erscheint mir aber vor allem das – von Prof. Schrank angeführte – Argument besonders plausibel, dass ein aus dem anderen DV herrührendes Wochengeld „dem Zweck nach den Einkommensausfall des anderen DV abdecken soll und daher für das geringfügige DV nicht zum Verdrängen des § 8 Abs. 4 AngG führt…“.
LG,
Lisa