Antwort auf: Sterbezug KV Handelsangestellte

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#66943
Poldi
Teilnehmer

Liebe Frau Eder,

also grundsätzlich meine ich, dass die Regelung im KV-Handel ohnehin nur auf Abfertigung-Alt-Fälle Anwendung findet, sodass sich die Frage bei einem AN im neuen System ohnehin nicht stellen kann.

Ganz unabhängig vom geschilderten Fall bin ich ich der Meinung, dass der Sterbebezug nicht SV-pflichtig ist, und zwar weder hinsichtlich Dienstgeberanteil noch Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung.

Schöne Grüße,
Poldi