Antwort auf: Vergleichszahlung DB? UE-SV?

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Vergleichszahlung DB? UE-SV? Antwort auf: Vergleichszahlung DB? UE-SV?

#66939
W.Ortner
Mitglied

Liebe Ingrid,

zu Ihrer Frage Nr.1:

DB/DZ entfällt nach Vollendung des 60.Lebensjahres. Wird das 60.Lebensjahr erst während des Monats vollendet, gilt der Entfall ab dem Beginn des folgenden Kalendermonats. Sofern dieser Umstand in der Zeit 01.01.2003 bis 31.05.2004 eingetreten ist, ist die Befreiungsbestimmung für die Zeit nach Vollendung des 60.Lebensjahres zu berücksichtigen. Ist dieser Umstand ab 01.06.2004 eingetreten, demnach nicht.

Zu Ihrer Frage Nr.2:

Nur bei Tod des Dienstnehmers kommt es bei Verrechnung einer Urlaubsersatzleistung nicht zu einer Verlängerung der Pflichtversicherung.
Konnte der Beitragsprüfer der WGKK seine Aussage begründen? Fragen Sie Ihn, auf welche Gesetzesstelle, Aussage in den E-MVB usw. er sich beziehen kann.

Liebe Grüße
W.Ortner