Start › Foren › Sonstiges › Welche GKK? › Antwort auf: Welche GKK?
14. Juni 2006 um 16:25 Uhr
#66954
Teilnehmer
Hallo Kacenka, hallo Martin,
würde auch dem STatement von MArtin folgen. Für die Zuständigkeit der GKK kommt es in erster Linie auf den Beschäftigungsort an. Auch wenn der Wohnsitz des Dienstnehmers daher in einem anderen Bundesland liegt, ist jene GKK örtlich zuständig, in deren Bundesland die Beschäftigung erfolgt.
Schönen Feiertag wünsche ich,
Lisa
