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1. Juni 2006 um 22:12 Uhr
#66920
Rafael
Teilnehmer
Ergänzend kann man aus Lohnverrechnungssicht zum Thema Sachbezugswert Firmen-Kfz noch Rz 178 Lohnsteuerrichtlinien zitieren:
Bei Neufahrzeugen ist der Sachbezugswert auf Basis der tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich UMSATZSTEUER und Normverbrauchsabgabe) zu ermitteln. Der Sachbezugswert ist demnach immer vom Bruttobetrag des Fahrzeugpreises, also AUCH IM FALLE EINES VORSTEUERABZUGES DES ARBEITGEBERS einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe zu berechnen…
Schönen Abend noch,
Rafael