Antwort auf: Nächtigung ohne Quartier?

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#66890
Martin
Teilnehmer

Hallo Clara!

Eine tolle Frage. Zu diesem Thema hab´ ich in der letzten Woche auch ein paar Telefonate geführt und widersprüchliche Aussagen erhalten.

Nach Legaldefinition muß man bei Nächtigung, die weiter als 120 km entfernt stattfindet, keinen Nachweis erbringen. (LST Richtlinien RZL 730)

Was ich aber noch nicht in Erfahrung bringen konnte, wie die weiteren Kriterien für die Nächtigung/das Nächtigungsgeld sind.
Die RZL 730 bis 733 geben wenig her.

Ein Rätsel für Lohnverrechner/Innen:
Wie ermittelt man, ob Nächtigungsgeld im Zug anfällt, wenn der Zug zum Wohnort fährt. Welcher Teil der Nächtigung ist innerhalb/außerhalb von 120 km. Wie viel Zeit / zu welcher Zeit zählt zur Nächtigung.
Wenn man die Nacht wach durchfährt/arbeitet, zählt der Schlaf am Vormittag für die Nächtigung?
Qualifiziert der Büroschlaf auch für Nächtigungsgeld? 😆 😆

Grüsse
Martin