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24. Mai 2006 um 11:51 Uhr
#66871
Lisa
Teilnehmer
Hallo, bin es nochmals,
sicherheitshalber noch als ERgänzung: Auch wenn man für die KV-Einstufung laut KV keine Vordienstzeiten anrechnen muss, sind andere Vorschriften zu beachten, aus denen sich die Notwendigkeit der Befragung nach Vordienstzeiten ergibt.
Beispiel: aus dem Urlaubsgesetz (Vordienstzeiten werden ja bis zu 5 Jahren angerechnet für die 25 Jahre, die erforderlich sind, um einen höheren Urlaubsanspruch zu erwerben).
Grüße,
Lisa