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23. Mai 2006 um 14:46 Uhr
#66868
Teilnehmer
Hallo Veronika,
im KV steht, …. bei einer ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als 5 Std. gebührt eine Aufwandsentsch. in der Höhe von mind. 12,55.
Also würde dein DN schon eine Aufwandsentschädigung bekommen.
Grüße,
Lydia