Antwort auf: Steuerfreiheit – Urlaubsablöse

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#67047
Poldi
Teilnehmer

Ich erlaube mir aus aktuellem Anlass eine kurze Ergänzung:
Unlängst stellte sich bei einem Arbeitnehmer, der sich auf begünstigte Auslandsmontage befand und 20-jähriges Dienstjubiläum feierte, die Frage nach der Steuerbefreiung.
Auch hier ist Steuerfreiheit während der begünstigten Auslandsmontage möglich, sofern keine willkürliche Verschiebung vorliegt. Somit wird man die Auszahlung während der Auslandstätigkeit nur dann steuerlich akzeptieren können, wenn das Jubiläumsgeld im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erreichen des Jubiläums, nicht aber nach vorne oder nach hinten verschoben, ausbezahlt wird.
Schöne Grüße,
Poldi