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23. Mai 2006 um 1:11 Uhr
#66855
Lena
Teilnehmer
Hallo Andrea,
ich habe das bisher in einem Fall auch so ähnlich gerechnet wie von dir geschildert, und zwar Grundbezug plus laufende Prämien und Sachbezug als Berechnungsbasis für den Bezug während der Altersteilzeit. Denn natürlich ist auch der Sachbezug ein Vorteil aus dem Dienstvervehrältnis und gehört daher einbezogen.
Grüsse 😉
Lena