Antwort auf: Gastgewerbe-Überstundenpauschale

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#66842
Martin
Teilnehmer

Liebe Anne!

Zu den Grundlagen. Ich nehme mal an es ist ein Arbeiter.
Der KV für Arbeiter in der Gastronomie
http://www.gastronomieverband.at/KV%20NEU_01052005_Druckversion.pdf

In Wien ist fast nur die Entlohnung nach dem Garantielohnsystem möglich.
Eine Anleitung findest Du unter: http://www.hotelverband.at/kv/lohn2.htm
Hierzu der relevante Auszug:

„Ausschließliche Entlohnungsmöglichkeit auf Garantielohnbasis für Servicekräfte, Portiere und Stubenmädchen:

* Steiermark,
* Wien (kann durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen bzw. Betriebszusatzkollektivverträgen abgeändert werden.)

In der Steiermark, Vorarlberg und Wien gibt es für den Bereich der Hotellerie die Möglichkeit auf Festlohn umzusteigen (Alternativlohnsystem für die Hotellerie). „

Solltest Du nicht einen Ausnahmetatbestand haben, ist das Garantielohnsystem zu verwenden.

Schönes Wochenende
Martin