Antwort auf: EFZG+Angestellte+Kündigung

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#66857
Rafael
Teilnehmer

Hallo,

es wird in der Regel auch kaum nachweisbar sein, ob ein neuer Krankenstand seine Ursache in der Ersterkrankung hat oder nicht, weil aus der Arbeitsunfähigkeitsbestätigung ist die medizinische Ursache nicht ersichtlich. Der Arbeitnehmer müsste sich daher, wenn er sich auf solche Dinge berufen möchte, seine „Krankengeschichte“ offen legen…

Schöne Grüße,
Rafael