Antwort auf: EFZG+Angestellte+Kündigung

Startseite Foren Krankenstand EFZG+Angestellte+Kündigung Antwort auf: EFZG+Angestellte+Kündigung

#66836
andrea78
Teilnehmer

Hallo Sabine,

ich würde den Dienstnehmer nach dem Grundanspruch abmelden. Weil die Summe dieser Wochen (6 Wo 100% u. 4 Wo 50%) ja das zeitliche Höchstausmaß der Entgeltfortzahlung pro Krankenstand darstellt. Und der halbe Grundanspruch ja nur bei einer neuerlichen Erkrankung im anschließenden Halbjahr anzuwenden wäre…

Siehe dazu auch PV i.d.Praxis,S.589:
Wird der Angestellte während eines Krankenstands²)
gekündigt so bleibt der Anspruch …

²)Unter der Formulierung „während eines Krankenstands“ ist nur jener Krankenstand zu verstehen, der zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bereits vorlag (nicht später eingetretener weiterer Krankenstand) (OGH 27.05.2004, 8 Ob A 13/04 a)

-> daraus leite ich ab, dass ich nicht auf den halben Grundanspruch achten muß, weil ein weiterer Krankenstand nicht zu beachten ist und ich eben mit dem Grundanspruch ja schon die Höchstentgeltdauer bezahlt habe.

Liebe Grüße
Andrea