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19. Mai 2006 um 7:59 Uhr
#66835
lohn1
Teilnehmer
Hallo Wolfi!
Danke für deine Nachricht, aber bei mir ist immer noch was unklar! 😳
Wie würdest du das machen, ein Angestellter wird nach Beginn seiner 1. Ersterkrankung nach Eintritt gekündigt, er hat pro Erkrankung Anspruch auf seine 12 Wochen EFZG (6 Wochen 100% / 4 Wochen halb) kann ich ihn dann abmelden? (Er hätte ja noch falls er wieder arbeiten kommt bei einer Folgeerkrankung weiters Anspruch auf 6 Wochen halb/4 Wochen viertel.
Sorry, steh auf der Leitung
Danke Sabine