Antwort auf: EFZG+Angestellte+Kündigung

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#66835
lohn1
Teilnehmer

Hallo Wolfi!

Danke für deine Nachricht, aber bei mir ist immer noch was unklar! 😳

Wie würdest du das machen, ein Angestellter wird nach Beginn seiner 1. Ersterkrankung nach Eintritt gekündigt, er hat pro Erkrankung Anspruch auf seine 12 Wochen EFZG (6 Wochen 100% / 4 Wochen halb) kann ich ihn dann abmelden? (Er hätte ja noch falls er wieder arbeiten kommt bei einer Folgeerkrankung weiters Anspruch auf 6 Wochen halb/4 Wochen viertel.

Sorry, steh auf der Leitung

Danke Sabine