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18. Mai 2006 um 16:30 Uhr
#66833
Teilnehmer
Hallo!
Danke für eure beiden Antworten, das ist mir alles klar und bewusst. Ich habe mich ein bisschen verwirrend ausgedrückt.
Ich wollte fragen wenn ein Angestellter seine 1. Ersterkrankung nach Eintritt hat, der DG ihn während des Krankenstandes kündigt die 12 Wochen Grundanspruch verbraucht sind, kann ich ihn dann überhaupt abmelden, weil rein theoretisch hätte er wenn er wieder arbeiten kommt bei der nächsten Folgeerkrankung Anspruch auf 6 Wochen halb+6 Wochen viertel??????
Danke und liebe Grüße Sabine