Antwort auf: Elternteilzeit – von30 St. auf 20 St./Woche

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#66819
Rafael
Teilnehmer

Hallo nochmals,

also im MSchG findet sich leider keine genaue Antwort auf die Frage.
Das geschilderte Problem (Arbeitnehmer/in möchte weniger Stunden als es dem Arbeitgeber ins Organisationsschema passt) ist in der Praxis sehr häufig. Man kann in diesem eigentlich nur versuchen, der/m Arbeitnehmer/in die betrieblichen Argumente verständlich zu machen und einen Kompromiss vorschlagen, zB 25 Stunden. Eine Einigung zu erzielen, ist die sinnvollste Lösung.
Findet man nämlich binnen 4 Wochen keine Einigung, muss der Arbeitgeber (da Betrieb mehr als 20 AN hat und die Arbeitnehmerin schon 3 Dienstjahre aufweist) bei Gericht einen Antrag auf Durchführung eines gerichtlichen Vergleichsversuchs stellen. Unterlässt der Arbeitgeber diesen Antrag, wird der Wunsch der Arbeitnehmerin rechtskräftig, und das ist dann natürlich die absolut schlechteste Variante…

Die wenige Rechtsprechung, die es bisher zur Elternteilzeit gibt, lässt übrigens schon eher vermuten, dass die Kosten für die Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters wohl kein Argument gegen die Elternteilzeit sind (die Gerichte sind da eher arbeitnehmerfreundlich und meinen, es ist dem Arbeitgeber zumutbar, umzuorganisieren und gewisse Kostensteigerungen zu schlucken).

Insoferne fürchte ich, dass im beschriebenen Fall nur hilft, wenn man sich – sofern nur irgendwie möglich – mit der Arbeitnehmerin auf eine halbwegs tragbare Mittellösung einigen kann.

So, und jetzt gehe ich aber heim Championsleage-Finale gucken… 😀

Schönen Abend noch,
Rafael