Antwort auf: Freie Dienstnehmerin – Schwangerschaft

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#66818
Rafael
Teilnehmer

Hallo Anne,

den Ausführungen von Martin möchte ich mich vorbehaltlos anschließen.

Es gibt übrigens einen Erlass des Zentral-Arbeitsinspektorats (60.010/20-3/98 v. 8. 11. 1998), der ausdrücklich besagt, dass das Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz für freie Dienstnehmerinnen nicht gilt. Auszug aus diesem Erlass: „Verwendungsschutz Die Vorschriften im Bereich Verwendungsschutz (AZG, ARG, MSchG, etc) sind nicht auf Personen mit freien Dienstverhältnissen anzuwenden.“
Man kann diesen Erlass zum Beispiel in der Zeitschrift ARD-Betriebsdienst nachlesen, und zwar im ARD Nr 5006/1/99.

Außerdem gibt es in der Zeitschrift ASoK einen interessanten Artikel von Dr. Gruber über das Thema „Freier Dienstvertrag und Arbeitsrecht“ (2000, 306). Hier wird ebenfalls die Meinung vertreten, dass das Mutterschutzgesetz für freie Dienstnehmerinnen nicht gilt.

Schöne Grüße,
Rafael