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24. Mai 2006 um 11:56 Uhr
#66872
Lisa
Teilnehmer
Hallo,
die Auskunft, dass Gleitzeit im Handel nicht möglich sein soll, wundert mich ein wenig. Im Handelsangestellten-KV ist ausdrücklich eine Regelung zur Gleitzeit enthalten. Abschnitt VI Arbeitszeit, Punkt 3. lautet:
In einer Gleitzeitvereinbarung gem. § 4b AZG (Betriebsvereinbarung bzw. schriftliche Einzelvereinbarung in Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist) kann die tägliche Normalarbeitszeit von Erwachsenen bis auf 10 Stunden verlängert werden.
Laut KV-Handelsangestellte ist also Gleitzeit sehr wohl möglich.
Schöne grüße,
Lisa