Antwort auf: Schutzfrist

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#66802
Heidi
Teilnehmer

hallo wolfram!

die dienstnehmerin hat auf 16 wochen schutzfrist anspruch. der anspruch wird ohne entbindungstag gezählt. da sie keinen mutterschutz konsumiert hat verbleiben max. diese 16 woche nach der geburt.

lt ortner-buch – „ist eine Verkürzung der Achtwochenfrist vor der Entbindung eingetreten, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß der Verkürzung, höchstens jedoch auf sechzehn Wochen.“

Die Schutzfrist mit 12 Wochen findet nur Anwendung, wenn die Dienstnehmerin schon eine Schutzfrist konsumiert hat, aber zb. das Kind vor der 37 Woche entbunden wird. Dann hat die Dienstnehmerin nachher 12 Wochen Anspruch.

Beispiel:

DN hat bereits 2 Wochen Schutzfrist konsumiert – Entbindung in der 35 Woche – nachher 12 Wochen Schutzfrist ➡ also insgesamt 14 Wochen.

ich hoffe, ich konnte helfen.

lg heidi