Antwort auf: Ferialpraktikanten

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#66875
Lisa
Teilnehmer

Hallo Gust, hallo Roland,
so wie es aussieht, ist somit jeder Ferialmitarbeiter, sobald er Entgelt kriegt (und sei es auch nur ein geringes Taschengeld), automatisch Ferialarbeitnehmer (A1/D1). Egal ob überhaupt Arbeitsplicht, Weisungsbindung, organisatorische Eingliederung etc vorliegt.
Ob das was uns da von HVSVT-Seite verkauft wird, wirklich richtig sein kann, frage ich mich schon.
Diese strikte Sicht hat zwar den Vorteil einer leichteren Zuordenbarkeit (sobald der Rubel rollt –> Dienstverhältnis), belastet die Betriebe aber enorm. Ich frage mich, wer wird noch Ferialpraktikanten einstellen???
Außer es geht wirklich um entgeltfreie Praktikanten???
Wünsche noch einen kurzen Arbeitstag und einen schönen Feiertag,
Grüße,
Lisa