Antwort auf: § 7 Ferizeit bei Dienstverhinderung – Hochzeit

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#66812
Martin
Teilnehmer

Da gibt es wohl unterschiedliche Meinungen.
Die Freistellung nach KV ist wohl die standesamtliche Trauung.
Aber die Freistellung nach § 8.3 gründet sich auf die „wichtige persönliche Religionsausübung“.

Grüsse
Martin