Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › § 7 Ferizeit bei Dienstverhinderung – Hochzeit › Antwort auf: § 7 Ferizeit bei Dienstverhinderung – Hochzeit
17. Mai 2006 um 10:00 Uhr
#66809
Heidi
Teilnehmer
also bzgl. dienstfreistellung wird lt. wk mitgeteilt, dass sonderurlaub nur bei standesamtlicher trauung gewährt wird.