Antwort auf: Reisekosten Betriebsleiterin

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#66791
Martin
Teilnehmer

Liebe Andrea!

Ich nehme nicht an, dass der Dienstort Deiner Betriebsleiterin der deutsche Firmensitz ist. Denn dann wären es Reisen Wohnort zum Dienstort.
Bei Reisen ins Ausland gilt nicht die Legaldefinition für Inlandsdienstreisen, sondern siehe Lohnsteuerrichtlinien RZL 725.:

10.5.1.4.4 Tagesgelder bei Auslandsdienstreisen

725

Kostenersätze für die Verpflegung sind für alle Arbeitnehmer bis zum höchsten Auslandsreisesatz für Bundesbedienstete nach der Reisegebührenvorschrift steuerfrei zu belassen (siehe Rz 1294). Ein Drittel der Tagesgebühr steht bei einer Dienstreise von mehr als fünf Stunden zu, zwei Drittel bei mehr als acht Stunden, und die volle Tagesgebühr bei mehr als zwölf Stunden. Kollektivvertragliche Regelungen über Aliquotierungen des Tagesgeldes sind nicht zu berücksichtigen.


Somit kannst Du, solange es keine Entsendung wird, die Taggelder Ausland frei rechnen.

Grüsse + schönes Wochenende
Martin