Antwort auf: Dienstweg-Vollkasko

Startseite Foren Sachbezug Dienstweg-Vollkasko Antwort auf: Dienstweg-Vollkasko

#66780
Lisa
Teilnehmer

Hallo Kücken,

der geschilderte Fall ist ja nicht gerade leicht für den Einstieg in die PV… 😀
Grundsätzlich ist zu beachten, dass steuerpflichtige Leistungen nicht einfach dadurch steuerfrei werden können, indem sie im Umweg über den Betriebsrat ausbezahlt werden. Dies hat die Rechtsprechung immer wieder betont (siehe zB die VwGH-Entscheidung „Steuerpflichtige Prämienauszahlung über Betriebsratsfonds“ vom 20. 9. 2001, 98/15/0151).
Wenn man nun – so wie von dir zu Recht angenommen – davon ausgeht, dass mit dem amtlichen Kilometergeld auch Schäden am Privat-PKW abgedeckt sind und daher die Versicherungsprämie für die Dienstwegvollkaskoversicherung einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug darstellt, muss man klar sagen, dass die bloße Zwischenschaltung des Betriebsrats wohl nicht ausreicht, um die Steuerpflicht auszuschalten.

Hat der Arbeitgeber hingegen mit der Kaskoversicherung selbst gar nichts zu tun (Betriebsrat schließt Versicherung ab, leistet die Beiträge etc, sodass der Arbeitgeber insbesondere auch die Höhe der konkreten Versicherungsbeiträge gar nicht kennt), ist kein Lohnsteuerabzug erforderlich.
ACHTUNG: Dies ändert aber in der Regel nichts an der Steuerpflicht. Dh es muss zwar kein Lohnsteuerabzug erfolgen, der Arbeitnehmer muss aber die ihm gewährten Vorteile (dh die geleisteten Versicherungsbeiträge) zur Einkommensteuer erklären, wenn diese Vorteile im Kalenderjahr (zusammen mit allfällligen anderen zB selbständigen Einkünften) mehr als Euro 730,- betragen haben.

Ich hoffe, damit einen groben Überblick gegeben zu haben.

Für solche komplizierten Lohnsteuerfragen ist das zweibändige Buch „Die Lohnsteuer in Frage und Antwort“ von Sailer/Bernold/Mertens/Kranzl meist eine gute Fundstelle.

Schöne Grüße,
Lisa