Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Abmeldung während einem Krankenstand › Antwort auf: Abmeldung während einem Krankenstand
11. Mai 2006 um 9:37 Uhr
#66777
Julia
Teilnehmer
Hallo Peter,
ich würde mal sagen, das „Entgeltende“ ist damit zu erklären, dass Krankenentgeltzahlungen von unter 50% der vollen Bezüge (sofern sie ab dem 4. Krankenstandstag neben dem Krankengeld der GKK anfallen) sozialversicherungsfrei sind (das ergibt sich aus § 49 Abs 3 ASVG). Dh diese Bezüge zählen sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Entgelt, somit ist keine Beitragspflicht gegeben und die entsprechenden Tage gelten auch nicht als SV-Tage. Daher ist abzumelden wegen Ende Entgelt.
Schöne Grüße,
Julia