Antwort auf: Abmeldung während einem Krankenstand

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Julia
Teilnehmer

Hallo Peter,

ich würde mal sagen, das „Entgeltende“ ist damit zu erklären, dass Krankenentgeltzahlungen von unter 50% der vollen Bezüge (sofern sie ab dem 4. Krankenstandstag neben dem Krankengeld der GKK anfallen) sozialversicherungsfrei sind (das ergibt sich aus § 49 Abs 3 ASVG). Dh diese Bezüge zählen sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Entgelt, somit ist keine Beitragspflicht gegeben und die entsprechenden Tage gelten auch nicht als SV-Tage. Daher ist abzumelden wegen Ende Entgelt.

Schöne Grüße,
Julia