Antwort auf: Sachbezug nach DVH-Ende

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Caroline
Teilnehmer

Hallo liebe/r Rawuzl;-)

also ich sehe die Situation folgendermaßen:

Wenn der Sachbezug nach dem arbeitsrechtlichen Ende des DV weiter gewährt wird, würde ich den Sachbezug zwar in die Urlaubsersatzleistung einrechnen (sonst regt sich die GKK auf), beim Auszahlungsbetrag aber den Betrag rechnerisch wieder abziehen (da der Arbeitnehmer den entsprechenden Teil der Urlaubsersatzleistung ja quasi in Natura erhält).

STEUERLICH ist der nach DV-Ende weitergewährte Sachbezug als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu werten (Lohnsteuer, DB, DZ, KommSt, Erfassung am L16). Der Sachbezugswert ist dabei aber, da er nur bis 27. 4. gewährt wurde, zu aliquotieren (dividiert durch 30 mal 27).

Für die SOZIALVERSICHERUNG ist hingegen Beitragsfreiheit gegeben (Ansicht des HVSVT).

Schöne Grüße,
Caroline