Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Rückerstattung Urlaubsentgelt › Antwort auf: Rückerstattung Urlaubsentgelt
8. Mai 2006 um 11:45 Uhr
#66762
Teilnehmer
Hallo,
die Erstattung von Urlaubsentgelt hat keine Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage von DB,DZ und KommSt. Die Grundlagen dieser Abgaben werden durch den Minusbetrag weder erhöht noch reduziert.
Siehe dazu: Personalverrechnung in der Praxis, Stand:1.1.2006, Seite 946
Liebe Grüße
Andrea