Antwort auf: Unberechtiger vorzeitiger Austritt Sonderzahlungen?

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andrea78
Teilnehmer

Hallo Viktoria,

wenn der Dienstnehmer keinen Anspruch auf Sonderzahlungen hat, rechne ich auch keinen Sonderzahlungsanteil bei der Urlaubsersatzleistung. Ich rechne sehr viele Gastgewerbebetriebe ab und es wurde bei einer Prüfung noch nie beanstandet.

Liebe Grüße
Andrea