Antwort auf: Unberechtiger vorzeitiger Austritt Sonderzahlungen?

Startseite Foren Sonderzahlung Unberechtiger vorzeitiger Austritt Sonderzahlungen? Antwort auf: Unberechtiger vorzeitiger Austritt Sonderzahlungen?

#66885
Lisa
Teilnehmer

Hallo Clara,
im Prinzip gibts drei denkbare Möglichkeiten:
1) Der KV sieht einen aliquoten Anspruch auf Urlaubsbeihilfe für den Fall des unterjährigen Ein-/Austritts vor und regelt ausdrücklich die Rückverrechnungsfrage, wobei er die Rückverrechnung unabhängig von der Beendigungsart zulässt. –> In diesem Fall darf man laut KV – egal auf welche Art das DV beendet wird (AN-Kündigung, AG-Kündigung, einvernehmlich, Entlassung etc) – rückverrechnen.
2) Der KV sieht einen aliquoten Anspruch auf Urlaubsbeihilfe für den Fall des unterjährigen Ein-/Austritts vor, sagt aber kein Sterbenswörtchen über eine Rückverrechnung. –> In diesem Fall darf man laut OGH-Urteil (ebenso wie beim Fall 2) rückverrechnen, weil der KV die Rückverrechnung nicht ausschließt und auch nicht auf bestimmte Beendigungsarten einschränkt.
3) Der KV sieht einen aliquoten Anspruch auf Urlaubsbeihilfe für den Fall des unterjährigen Ein-/Austritts vor und regelt ausdrücklich die Rückverrechnungsfrage, wobei er die Rückverrechnung auf bestimmte Beendigungsarten einschränkt (sehr häufig auf AN-Kündigung, vom AN verschuldete Entlassung, unberechtigter vorzeitiger Austritt des AN). –> In diesem Fall darf man laut KV nur rückverrechnen, wenn das DV durch eine der im KV genannten Beendigungsarten aufgelöst wurde. Hat hingegen zum Beispiel der Arbeitgeber gekündigt, muss dem Arbeitnehmer der überaliquote Teil der Urlaubsbeihilfe verbleiben. Ich darf also auch nicht gegen den offenen Teil der Weihnachtsremuneration gegenrechnen.

Schöne Grüße,
Lisa