Antwort auf: Kündigung Pflegeurlaub

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#66720
Chris
Teilnehmer

Pflegeurlaub darf für maximal eine Woche konsumiert werden.

§ 16. (1) … so hat er Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bis zum Höchstausmaß seiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitsjahres.
(2) Darüber hinaus besteht Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum Höchstausmaß einer weiteren regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitsjahres, wenn der Arbeitnehmer den Freistellungsanspruch gemäß Abs. 1 verbraucht hat, wegen der notwendigen Pflege seines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes (Wahl- oder Pflegekindes), welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten hat, an der Arbeitsleistung *neuerlich* verhindert ist, …

Der Anspruch auf eine zweite Woche besteht nur dann, wenn Ihr Kind erneut erkrankt. Nicht jedoch, wenn es zwei Wochen durchgehend krank ist.

LG
Chris