Antwort auf: Kündigung Pflegeurlaub

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Eva
Teilnehmer

Liebe Viktoria,

der geschilderte Sachverhalt ist hochinteressant. Er erinnert ein wenig an die Problematik „Kündigung während des Erholungsurlaubs“. In diesem Fall wird von der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass bei sehr kurzer Kündigungsfrist (1-2 Wochen) die Kündigung während des Urlaubs rechtswidrig ist und daher eine Kündigungsentschädigung nach sich zieht (gerechnet für die Zeit ab Rückkehr vom Urlaub).

Ich glaube aber, dass die Kündigung während Pflegefreistellung (auch wenn die Pflegefreistellung im selben Gesetz steht wie der Erholungsurlaub) damit nicht vergleichbar ist. Denn die Pflegefreistellung („Pflegeurlaub“) hat nichts mit echtem Urlaub zu tun, sondern ist – ebenso wie der Krankenstand – ein Fall der Dienstverhinderung. Ich sehe daher eine Analogie zur Problematik „Kündigung während eines Krankenstandes“. Und dieser wird (auch bei kurzer Kündigungsfrist) in der Regel nicht als rechtswidrig angesehen.
Die Kündigungsfrist beginnt, eine ordnungsgemäße Zustellung der Kündigung vorausgesetzt, sofort zu laufen. Kündigungsentschädigung gibt es mangels Rechtswidrigkeit der Kündigung wohl auch keine.

Wünsche ebenfalls noch einen angenehmen Arbeitstag!

Liebe Grüße,
Eva