Antwort auf: Freiwillige Abfertigung neben MV + j/6 Überhang

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#66707
Eva
Teilnehmer

Hallo bibs,

wenn ich die Schilderung richtig verstehe, wurde bei aufrechtem DV eine freiwillige Abf. ausbezahlt, sodass nun die WR das Jahressechstel überschreitet, oder?
Meiner Ansicht nach ist nicht die komplette SV bei der Berechnung der Tarif-LSt-Bemessung abzuziehen, sondern es ist die SV, die auf den Betrag innerhalb des Jahressechstels entfällt, dort abzuziehen.

Siehe dazu § 67 Abs 12 EStG: „Die auf Bezüge, die mit einem festen Steuersatz zu versteuern sind, entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 sind vor Anwendung des festen Steuersatzes in Abzug zu bringen.“
Dies gilt seit 1997. Davor war es nämlich üblich, die SV-Beiträge zur Gänze beim tarifbesteuerten Teil abzuziehen.

Schöne Grüße,
Eva